Sachversicherung
Bei der Sachversicherung handelt es sich um das Abdecken von Schäden oder Verlust an Besitz und Eigentum. Häufig versicherte Sachwerte sind beispielsweise Gebäude, Fahrzeuge, Haustiere, Gebrauchsgüter, Gerichtskosten oder Einrichtungsgegenstände. Im Bereich der Sachversicherung wird je nach spezifischem Risiko und der jeweiligen Anforderung zwischen Pflichtversicherungen und freiwilligen Versicherungen unterschieden.
Zu den herkömmlichen privaten Versicherungen zählen
· Rechtschutzversicherung
Mithilfe einer Rechtsschutzversicherung kann sich ein Individuum vor finanziellen Risiken durch ein Gerichtsverfahren schützen. Im Falle eines Rechtschutzfalls trägt eine Rechtschutzversicherung die entstandenen Rechtskosten im vereinbarten Umfang bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Hierzu zählen beispielsweise Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige sowie Kosten außergerichtlicher Streitschlichtungsverfahren. Innerhalb der Versicherung wird zwischen unterschiedlichen Leistungsarten differenziert. Infolgedessen kann zwischen diversen Rechtsbereichen wie beispielsweise Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Immobilien-Rechtsschutz oder Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht unterschieden werden.
· Kfz-Versicherung
Eine Kfz-Versicherung umfasst den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Kaskoversicherung. Darüber hinaus kann die Kfz-Insassenunfallversicherung ebenfalls Teil der Kfz-Versicherung sein. Es handelt sich bei einer Kfz-Versicherung um eine Pflichtversicherung. Je nach Schadenfreiheitsklasse, jährliche Kilometerleistung, Anzahl der Fahrzeugnutzer, Fahrerfahrung und Einstufung des Fahrzeugs können die Kosten für eine Kfz-Versicherung variieren.
· Hausratversicherung
Mittels einer Hausratsversicherung kann der Wert aller beweglichen Gegenstände im Haushalt geschützt werden. Die Hausratsversicherung kommt für Schäden durch einen Brand, Leitungswasserschaden, Einbruch und Unwetterschäden auf. Eine Hausratsversicherung ermöglicht die Erstattung der Gegenstände Ihres Hausrats zum Wiederbeschaffungswert. Zum versicherten Hausrat zählen beispielsweise Gebrauchsgegenstände wie Haushaltsgeräte, Technik und Kleidung, Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Teppiche, Verbrauchsgegenstände wie Nahrungsmittel oder aber auch Schmuck und Bargeld.
· Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung bietet Schutz bei Schadensersatzansprüchen Dritter. Da ein Schadensverursacher gesetzlich dazu aufgefordert ist, dem Geschädigten den entstandenen Sach- und Personen- oder Vermögensschaden vollständig zu ersetzen, ist die Haftpflichtversicherung von besonders großer Bedeutung. Für gewöhnlich werden Personenschäden und Sachschäden ersetzt. Des Weiteren sind durch besondere Vereinbarungen auch Vermögensschäden versicherbar.
· Wohngebäudeversicherung
Hierbei sichert sich der Eigentümer eines Gebäudes gegen bestimmte Gebäudeschadenssituationen ab. Im Speziellen sind dies für gewöhnlich Gebäudeschäden, die im Zusammenhang mit Feuer, Leitungswasser und Stürmen entstehen.
· Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung greift bei wirtschaftlichen Folgen von Unfällen. Wenn eine versicherte Person sich bei einem Unfall verletzt und diese Verletzung eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, die sogenannte Invalidität, nach sich zieht, erhält sie vom Versicherer je nach Invaliditätsgrad eine bestimmte Geldsumme.
Zu den etwas spezielleren Sachversicherungen zählen:
· Elektronikversicherung
Die Elektronikversicherung ist der beliebteste Zweig der technischen Versicherungen. Hierbei werden Kosten übernommen, wenn Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte beschädigt sind.
· Reiseversicherung
Die Reiseversicherung bietet dem Versicherten je nach Risiko besonders unterschiedliche Leistungen beziehungsweise vereint diverse Versicherungen. Eine Reiseversicherung kann alle Risiken, die in Verbindung mit einer Reise stehen, decken. Zu den verschiedenen Versicherungsarten zählen beispielsweise Reiserücktrittsversicherungen, Reiseabbruchsversicherungen, Reisegepäckversicherungen sowie Reiseunfallversicherungen.
· Transportversicherung
Eine Transportversicherung umfasst die Warenversicherung, die Kaskoversicherung, die Verkehrshaftungs-Versicherung und die Versicherung sonstiger Gefahren im Zusammenhang mit einem Transport oder der Lagerung von Gütern.
· Mietausfallversicherung
Durch eine Mietausfallversicherung können hohe finanzielle Schäden durch Mietausfälle, Verschmutzung, Ungeziefer und Vandalismus abgesichert werden.
· Tierhaftpflichtversicherung
Die Tierhaftpflichtversicherung dient der Deckung von Schäden durch Tiere oder an Tieren. Da Tiere Schäden an Menschen und materiellem Eigentum von Dritten verursachen können, gewinnt die Tierhaftpflichtversicherung zunehmend an Bedeutung. Hingegen kann die Absicherung im Krankheitsfall eines Tieres über eine Tierkrankenversicherung erfolgen.
Rentenversicherung
Die gesetzliche und die private Rentenversicherung sind dafür da, dass sich Bürger im Alter finanziell absichern können. Da die gesetzliche Rentenversicherung ein Teil der Sozialversicherung ist, ist die Mitgliedschaft darin für Arbeitnehmer verpflichtend. Jedoch sinkt durch den demografischen Wandel das Niveau der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, weshalb die Gefahr besteht, dass im Alter eine Versorgungslücke entstehen kann. Um diese Lücke schließen zu können, bietet sich eine Absicherung durch eine private Altersvorsorge an.
· Riester-Rente
Hierbei handelt es sich um den Aufbau einer privaten Rentenvorsorge. Die Einzahlungen in die Riester-Rente werden durch eine staatliche Zulage jährlich ergänzt, unter Umständen gibt es auch noch steuerliche Vorteile. Die private Rentenversicherung richtet sich hauptsächlich an gesetzlich rentenversicherte Personen und Beamte.
· Basisrente
Die „Basis- bzw. Rürup-Rente“ ist ein weiterer staatlich geförderter privater Leibrentenvertrag dar. Dementsprechend wird diese Form der Altersvorsoge ebenfalls vom Staat gefördert und steuerlich begünstigt.
· Private Rente
Bei der privaten Rentenversicherung handelt es sich ebenfalls um eine freiwillige finanzielle Altersvorsorge. Monatlich werden bestimme Beiträge eingezahlt und ab einem fest vereinbarten Zeitpunkt in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt. Somit ist die private Rentenversicherung als ein Sparplan für die Zukunft zu verstehen.
· Risikolebensversicherung
Bei der Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme nur im Falle des Todes der versicherten Person fällig. Lebensversicherungen decken das Todesfallrisiko entweder lebenslang oder über einen fixierten kürzeren Zeitraum und sichern Hinterbliebene finanziell ab.
· Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitnehmer erhalten die betriebliche Altersvorsorge im Alter zusätzlich zur gesetzlichen Rente über den Arbeitgeber.
· Unterstützungskasse
Hierbei handelt es sich um eine Einrichtung, die aus Gründen der Solidarität und ohne einen Rechtsanspruch zu begründen Unterstützungsleistungen erbringt. Zu solchen Einrichtungen zählen beispielsweise Unterstützungsvereine der Berufsverbände.
Krankenversicherung
· Betriebliche Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung ist eine vom Arbeitgeber finanzierte Kranken-Zusatzleistung. Der Leistungsumfang der Krankenzusatzversicherung kann individuell vom Unternehmen bestimmt werden. Mögliche Leistungen sind beispielsweise Teilerstattungen bei zahnärztlichen Behandlungen, Chefarztbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, finanziellen Beteiligungen bei Brillen und Hörgeräten oder Tagegelder für Kur- und Krankenhausaufenthalte.
· Zahnzusatzversicherung
Hierbei handelt es sich um eine freiwillige, ergänzende und private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Zahnzusatzversicherung sichert die Versicherten vor finanziellen Risiken im Dentalbereich ab. Zu den Leistungen zählen insbesondere Zuschüsse für den Zahnersatz, Füllungen oder für Prophylaxemaßnahmen.
· Pflegeversicherung
Im Rahmen einer Pflegeversicherung werden die Kosten, die durch eine Pflegebedürftigkeit entstehen, abgedeckt. Unter anderem umfasst eine Pflegeversicherung häusliche und stationäre Pflegeleistungen. Die Leistungen können in Form von Geld- und Sachleistungen, in Form von professionellen Pflegekräften, in Anspruch genommen werden.
· Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung ist ein Segment der Krankenversicherung und bietet Versicherungsschutz bei Erkrankungen im Ausland. Sowohl die Kosten für die Behandlungen im Ausland als auch der Rücktransport sind Teil der Versicherungsleistung.
· Krankenzusatzversicherung
Eine private Krankenzusatzversicherung sichert Versicherte gegen Zuzahlungen für medizinische Leistungen ab. In Abhängigkeit von der Art der Versicherung und dem individuell gewählten Tarif über die Krankenzusatzversicherung die Kosten, die von der regulären Krankenvollversicherung nicht getragen werden.
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