Sachversicherung

Sachversicherung 
Bei der Sachversicherung handelt es sich um das Abdecken von Schäden oder Verlust an Besitz und Eigentum. Häufig versicherte Sachwerte sind beispielsweise Gebäude, Fahrzeuge, Haustiere, Gebrauchsgüter, Gerichtskosten oder Einrichtungsgegenstände. Im Bereich der Sachversicherung wird je nach spezifischem Risiko und der jeweiligen Anforderung zwischen Pflichtversicherungen und freiwilligen Versicherungen unterschieden. Zu den herkömmlichen privaten Versicherungen zählen

Rechtschutzversicherung 
Mithilfe einer Rechtsschutzversicherung kann sich ein Individuum vor finanziellen Risiken durch ein Gerichtsverfahren schützen. Im Falle eines Rechtschutzfalls trägt eine Rechtschutzversicherung die entstandenen Rechtskosten im vereinbarten Umfang bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Hierzu zählen beispielsweise Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige sowie Kosten außergerichtlicher Streitschlichtungsverfahren. Innerhalb der Versicherung wird zwischen unterschiedlichen Leistungsarten differenziert. Infolgedessen kann zwischen diversen Rechtsbereichen wie beispielsweise Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Immobilien-Rechtsschutz oder Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht unterschieden werden.

Hausratversicherung
Mittels einer Hausratsversicherung kann der Wert aller beweglichen Gegenstände im Haushalt geschützt werden. Die Hausratsversicherung kommt für Schäden durch einen Brand, Leitungswasserschaden, Einbruch und Unwetterschäden auf. Eine Hausratsversicherung ermöglicht die Erstattung der Gegenstände Ihres Hausrats zum Wiederbeschaffungswert. Zum versicherten Hausrat zählen beispielsweise Gebrauchsgegenstände wie Haushaltsgeräte, Technik und Kleidung, Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Teppiche, Verbrauchsgegenstände wie Nahrungsmittel oder aber auch Schmuck und Bargeld.

Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung bietet Schutz bei Schadensersatzansprüchen Dritter. Da ein Schadensverursacher gesetzlich dazu aufgefordert ist, dem Geschädigten den entstandenen Sach- und Personen- oder Vermögensschaden vollständig zu ersetzen, ist die Haftpflichtversicherung von besonders großer Bedeutung. Für gewöhnlich werden Personenschäden und Sachschäden ersetzt. Des Weiteren sind durch besondere Vereinbarungen auch Vermögensschäden versicherbar. 

Wohngebäudeversicherung
Hierbei sichert sich der Eigentümer eines Gebäudes gegen bestimmte Gebäudeschadenssituationen ab. Im Speziellen sind dies für gewöhnlich Gebäudeschäden, die im Zusammenhang mit Feuer, Leitungswasser und Stürmen entstehen.

Private Unfallversicherung 
Die private Unfallversicherung greift bei wirtschaftlichen Folgen von Unfällen. Wenn eine versicherte Person sich bei einem Unfall verletzt und diese Verletzung eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, die sogenannte Invalidität, nach sich zieht, erhält sie vom Versicherer je nach Invaliditätsgrad eine bestimmte Geldsumme. 

Mietausfallversicherung
Durch eine Mietausfallversicherung können hohe finanzielle Schäden durch Mietausfälle, Verschmutzung, Ungeziefer und Vandalismus abgesichert werden. 

Tierhaftpflichtversicherung
Die Tierhaftpflichtversicherung dient der Deckung von Schäden durch Tiere oder an Tieren. Da Tiere Schäden an Menschen und materiellem Eigentum von Dritten verursachen können, gewinnt die Tierhaftpflichtversicherung zunehmend an Bedeutung. Hingegen kann die Absicherung im Krankheitsfall eines Tieres über eine Tierkrankenversicherung erfolgen.

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