Altersvorsorge

Rentenversicherung
Die gesetzliche und die private Rentenversicherung sind dafür da, dass sich Bürger im Alter finanziell absichern können. Da die gesetzliche Rentenversicherung ein Teil der Sozialversicherung ist, ist die Mitgliedschaft darin für Arbeitnehmer verpflichtend. Jedoch sinkt durch den demografischen Wandel das Niveau der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, weshalb die Gefahr besteht, dass im Alter eine Versorgungslücke entstehen kann. Um diese Lücke schließen zu können, bietet sich eine Absicherung durch eine private Altersvorsorge an. 

Riester-Rente
Hierbei handelt es sich um den Aufbau einer privaten Rentenvorsorge. Die Einzahlungen in die Riester-Rente werden durch eine staatliche Zulage jährlich ergänzt, unter Umständen gibt es auch noch steuerliche Vorteile. Die private Rentenversicherung richtet sich hauptsächlich an gesetzlich rentenversicherte Personen und Beamte.

Basisrente
Die „Basis- bzw. Rürup-Rente“ ist ein weiterer staatlich geförderter privater Leibrentenvertrag dar. Dementsprechend wird diese Form der Altersvorsoge ebenfalls vom Staat gefördert und steuerlich begünstigt. 

Private Rente
Bei der privaten Rentenversicherung handelt es sich ebenfalls um eine freiwillige finanzielle Altersvorsorge. Monatlich werden bestimme Beiträge eingezahlt und ab einem fest vereinbarten Zeitpunkt in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt. Somit ist die private Rentenversicherung als ein Sparplan für die Zukunft zu verstehen. 

Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitnehmer erhalten die betriebliche Altersvorsorge im Alter zusätzlich zur gesetzlichen Rente über den Arbeitgeber. 

Unterstützungskasse
Hierbei handelt es sich um eine Einrichtung, die aus Gründen der Solidarität und ohne einen Rechtsanspruch zu begründen Unterstützungsleistungen erbringt. Zu solchen Einrichtungen zählen beispielsweise Unterstützungsvereine der Berufsverbände. 

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